Die Verpflegungsmehraufwendungen, die als Betriebsausgaben bei Unternehmern oder als Werbungskosten bei Arbeitnehmern geltend gemacht werden können, sollen angehoben werden. Für jeden Kalendertag, an dem eine Abwesenheit von 24 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte besteht, soll eine Anhebung von bisher 28 € auf 30 € erfolgen. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte soll es eine Anhebung von bisher 14 € auf 15 € geben.