Bisher galt für Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen (z.B. kostenlose Bewirtung, Unterhaltungsprogramm) ein Freibetrag bei der Lohnsteu- er und Sozialversicherung von 110 € pro Veranstaltung bei höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr. Der Freibetrag soll nun auf 150 € pro Veranstaltung angehoben werden.