Achtung – Teil des Wachstumschancengesetzes – Status: Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen
Letzter Stand: 5. Dezember 2023

Bisher galt für Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen (z.B. kostenlose Bewirtung, Unterhaltungsprogramm) ein Freibetrag bei der Lohnsteu- er und Sozialversicherung von 110 € pro Veranstaltung bei höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr. Der Freibetrag soll nun auf 150 € pro Veranstaltung angehoben werden.

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