Bisher galt für Geschenke an Geschäftsfreunde bzw. generell Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, eine Freigrenze pro Empfänger von 35 € im Jahr. Die Grenze soll nun auf 50 € angehoben werden. Wird sie überschritten, ist der gesamte Geschenkeaufwand für den entsprechenden Empfänger im betreffenden Jahr nicht abzugsfähig.