Achtung – Teil des Wachstumschancengesetzes – Status: Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen
Letzter Stand: 5. Dezember 2023

Bisher galt für Geschenke an Geschäftsfreunde bzw. generell Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, eine Freigrenze pro Empfänger von 35 € im Jahr. Die Grenze soll nun auf 50 € angehoben werden. Wird sie überschritten, ist der gesamte Geschenkeaufwand für den entsprechenden Empfänger im betreffenden Jahr nicht abzugsfähig.

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