Längere Abgabefristen zur Einreichung der Steuererklärungen ab 2019

In diesem Jahr ist das “Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens” in Kraft getreten!

Eine der wohl erfreulichsten Änderungen in diesem Gesetz ist Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt. Diese Frist wurde nämlich verlängert, allerdings erst für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2018.

Danach muss die Einkommensteuererklärung 2018 nicht mehr- wie bisher- bis zum 31. Mai 2019 eingereicht werden, sondern die Abgabefrist wurde bis zum 31. Juli 2019 verlängert. Sofern die Erklärung allerdings durch einen Steuerberater erstellt wird, verlängert sich auch diese Frist automatisch, und zwar grundsätzlich bis zum 28. bzw. 29. Februar 2020 (Bisher muss/ musste grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres abgegeben werden, und nur, sofern der Steuerberater am sogenannten “Kontingentierungsverfahren” teilnimmt/ teilgenommen hat und die Erstellungsquote auf den 31.12. des Folgejahres erreicht/ erreich hatte, verlängert(e) sich die Frist nochmals bis Ende Februar des übernächsten Jahres).

 

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