Lipödeme sind eine Störung der Fettverteilung, bei der es zu einer unkontrollierten Fettvermehrung vor allem an Beinen, Hüfte und Gesäß kommen kann. Diese Folgen können durch eine Liposuktion (sog. Fettabsaugung) behandelt werden. Die Kosten hierfür werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2023 allerdings entschieden, dass die Kosten für eine Liposuktion (ggf. mehrere tausend Euro) durchaus steuerlich abziehbar sind, und zwar im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen. Dies gilt zumindest ab dem Jahr 2016 auch dann, wenn kein amtsärztliches Gutachten oder keine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorliegt.