Die Finanzbehörden dürfen bei Unstimmigkeiten und dem Verdacht auf Steuerhinterziehung Konten bei Banken durchleuchten. Im Jahr 2022 gab es rund 294.000 Anfragen der Finanzämter an Banken, der Trend geht hier stark nach oben. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es insgesamt von allen Behörden gerade einmal 58.000 Anfragen. Das Risiko, dass nicht versteuerte Kapitalerträge, etwa aus ausländischen Depots oder Transaktionen von Kryptowährungen, dem Finanzamt offenbar werden, steigt also stetig. Grundsätzlich besteht bei unversteuerten Kapitalerträgen die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige, wenn das Finanzamt noch im Unklaren ist. Diese sollte allerdings nur mit professioneller Hilfe vorgenommen werden.

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