Professionelles Pokerspielen kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in einigen Urteilen festgestellt. In einem neuen Urteil aus dem Jahr 2023 hatte er sich nun mit der Frage zu befassen, ob dies auch für Gewinne aus Online-Poker gilt. Handelt es sich um einen sog. Berufsspieler, dann können auch beim Online-Poker Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen. Maßgeblich ist dabei ein „planmäßiges Vorgehen am Markt unter Nutzung von Erfahrungen“. Hiervon abzugrenzen sind aber die Aktivitäten reiner Gelegenheitsspieler. Der Kläger im Streitfall hatte während der Streitjahre insgesamt 5.500 Stunden mit OnlinePoker verbracht, 784.000 Spiele absolviert und teilweise Gewinne im sechsstelligen Bereich pro Jahr erzielt für den BFH galt er daher als Profi. Gewerbliche Einkünfte eines professionellen Online-Spielers sind dann in Deutschland steuerpflichtig, wenn sich der Computer, von dem aus die Tätigkeit ausgeübt wird, im Inland in einer Räumlichkeit befindet, über welche der Spieler die Verfügungsmacht hat. Diese Voraussetzung kann bereits bei einem Hotelzimmer erfüllt sein.