Der Grundfreibetrag ist der Betrag des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem keine Einkommensteuer berechnet wird. Im Jahr 2023 wurde der Grundfreibetrag gegenüber 2022 von 10.347 € um 561 € auf 10.908 € erhöht. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 € vorgesehen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag.