Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) verlängert. Mit ein Grund war der erhöhte Arbeitsaufwand bei den Steuerberatern in den Jahren 2021 und 2022, bedingt durch die Corona-Krise und die Abwicklung staatlicher Hilfen.

Für Steuererklärungen, die durch Ihren Steuerberater erfolgen, gelten folgende Abgabefristen:

  • Veranlagungszeitraum 2022: bis 31.07.2024
  • Veranlagungszeitraum 2023: bis 02.06.2025
  • Veranlagungszeitraum 2024: bis 30.04.2026

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erfolgt dann wieder eine Rückkehr zu den bisherigen Abgabeterminen. Die Steuererklärung 2025 wäre somit – wenn sie durch den Steuerberater erfolgt – spätestens bis zum 01.03.2027 abzugeben.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!