“Immer wieder wird angenommen, dass man durch eine Schenkung vor dem Eintritt des Erbfalls in jedem Falle die persönlichen Freibeträge doppelt. Tatsächlich gilt dies nur, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall mehr als 10 Jahre vergangen sind.” Diese Antwort zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und viele mehr gibt Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin in unserer Unternehmensgruppe, im gleichnamigen Artikel in der Zeitung”Gewusst wie” im August 2008. Gewusst wie bei diesem Thema heißt vor allem eines: Bringen Sie Ihre Regelungen rechtzeitig und mit fachlicher Hilfe auf den Weg. Alles andere wird in der Regel viel teurer, als Sie sich das heute vorstellen können. Als kleine Einführung können Sie den nachstehenden Artikel lesen. Für Ihre Fragen sprechen Sie uns gerne und jederzeit an. [wpfilebase tag=file id=21 /]

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