"Immer wieder wird angenommen, dass man durch eine Schenkung vor dem Eintritt des Erbfalls in jedem Falle die persönlichen Freibeträge doppelt. Tatsächlich gilt dies nur, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall mehr als 10 Jahre vergangen sind." Diese Antwort zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und viele mehr gibt Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin in unserer ... Weiterlesen
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