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2. April 2007

“Preis für den Goodwill nicht mehr absetzbar”

Bisher konnte der  Kaufpreis für den Goodwill einer Arztpraxis steuerlich abgeschrieben werden, in Folge wurde der zu versteuernde Gewinn gemildert. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung scheinen diese zu gefährden. Das Thema erörtert unser Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer Johannes Rudolph, LL.M. im April 2007 für die Fachzeitschrift Ärzteblatt. Hier lesen Sie den Artikel. Und wenn Sie wirklich eine Praxis kaufen möchten, besser, Sie lesen nicht nur den nachfolgenden Artikel, sondern treten direkt mit uns in Kontakt. Wir übernehmen das für Sie, und zwar optimal. [wpfilebase tag=file id=32 /]

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