steffen_partner-fahrradUnd noch etwas ganz Aktuelles zum Ende der Winterzeit, nachdem sich das Schnee- und Matschwetter verabschiedet. Die obersten Behörden der Länder haben aktuell am 23.11.2012 einen Steuererlass verabschiedet, der nun den Fahrrädern (darunter fallen auch Elektro-Fahrräder), dieselbe Privilegierung einräumt wie den Dienst-PKW. Hintergrund: Bei Dienstwagen ist es so, dass der Arbeitgeber z.B. Leasing-Rate, Versicherung, Benzin, Reparaturen, etc. zahlt. Dem Arbeitnehmer werden Privatfahrten gestattet, dafür muss er aber den sogenannten „geldwerten Vorteil“ versteuern. Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann nicht sehr weit entfernt sind, kann der Arbeitnehmer einen nagelneuen Mittelklassewagen inklusive aller laufenden Kosten z.B. zum Schnäppchenpreis von z.B. 200,– EUR pro Monat erhalten. Macht der Arbeitgeber mit, kann sich der Arbeitnehmer nun auch ein vergünstigtes Firmenrad zulegen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern nämlich ein tolles Fahrrad spendieren, die dieses ab sofort ganz legal privat nutzen dürfen. Sie können die Winterzeit also für Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber nutzen, und sich dann vielleicht schon zu Beginn der Frühlingszeit über Ihren neuen Flitzer freuen. Erwähnenswert ist dabei, dass es keine Rolle spielt, ob der Arbeitnehmer das Rad tatsächlich als Dienstrad, z.B. für Fahrten zu Kunden, nutzt. Sie als Arbeitnehmer kostet das Ganze z.B. kaum mehr als 10,– EUR pro Monat, nimmt man ein Luxus-Elektrofahrrad für ca. 3.000,– EUR. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht so spendabel sein, können Sie trotzdem dank der Neuregelung sparen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise ein neues E-Bike über die Firma leasen, ohne dass es ihn einen Cent kostet. Die Leasingrate wird in dem Fall direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers im Rahmen der Gehaltsumwandlung einbehalten (wie bisher auch bei PKW, die der Arbeitnehmer selbst zahlt). Sie als Arbeitnehmer profitieren in dem Fall dann von der niedrigeren Steuer.

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