Im Rahmen des geplanten Wachstumschancengesetzes sollen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nur noch dann besteuert werden, wenn sie den Betrag von 1.000 € im Jahr übersteigen. Wenn die Ausgaben, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, diese übersteigen, sollen die Einnahmen auf Antrag als steuerpflichtig behandelt werden können.

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