Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juni 2023 ein Eckpunktepapier für eine Reform der Grunderwerbsteuer vorgelegt. Die Reform soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Die letzte Reform, die insbesondere zu einigen Verschärfungen bei Gestaltungsmodellen im Zusammenhang mit Grundstücksgesellschaften geführt hat, war im Jahr 2021. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern bestimmt. Die Steuersätze reichen hierbei von 3,5 % bis 6,5 %.

Nach dem Eckpunktepapier sollen die bisherigen sog. Ergänzungstatbestände abgeschafft werden. Diese betreffen insbesondere den Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften. Derzeit greift hier die Steuerpflicht bereits dann, wenn innerhalb von zehn Jahren 90 % an einer Grundbesitzgesellschaft (Kapitaloder Personengesellschaft) übertragen werden. Dieses Konzept soll abgeschafft werden. Stattdessen sollen Anteilserwerbe nur bei der Vereinigung auf 100 % der Anteile besteuert werden. Allerdings sollen neue Tatbestände zur Verhinderung von bestimmten Gestaltungen eingeführt werden.

Derzeit sind außerdem bestimmte Übertragungen von Grundstücken auf Personengesellschaften sowie Übertragungen innerhalb von Konzernen steuerfrei. Diese Regelungen sollen reformiert und vereinfacht werden. Außerdem soll eine Länderöffnungsklausel es den Bundesländern gestatten, den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.

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