Die Länder riefen am 08.07.2016 den Vermittlungsausschuss an, weil sie die vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Begünstigung von Firmenerben für überarbeitungsbedürftig hielten. Ziel war eine grundlegende Nachbesserung der Reform.
Stand: September 2016
Mehr dazu im Beitrag Erbschaftsteuerreform: never ending story: Beratungen vertagt!!!.
Verwandte Fragen
Warum musste die Erbschaftsteuer 2016 reformiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 entschieden, dass die bisherigen Privilegierungen für Firmenerben zu weitgehend ausgestaltet waren und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstießen. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 30.06.2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Wann hat der Bundestag das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet?
Die große Koalition einigte sich am 20.06.2016 auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. Der Bundestag verabschiedete das entsprechende Gesetz am 24.06.2016.
Wurde die Erbschaftsteuerreform fristgerecht bis zum 30.06.2016 abgeschlossen?
Nein, die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zum 30.06.2016 wurde nicht eingehalten. Zwar verabschiedete der Bundestag rechtzeitig ein Gesetz, jedoch riefen die Länder den Vermittlungsausschuss an, sodass die Reform nicht in Kraft trat.
Auf wann wurden die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss vertagt?
Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Erbschaftsteuerreform im Vermittlungsausschuss wurden auf den 21.09.2016 vertagt. Eine Einigung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.