Unternehmer sollen von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € beträgt. Bisher galt hier eine Grenze von 1.000 €. Außerdem sollen Kleinunternehmer künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuerjahreserklärungen befreit werden. Dies soll insbesondere aber dann nicht gelten, wenn Umsätze im Rahmen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeführt werden.