Achtung – Teil des Wachstumschancengesetzes – Status: Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen
Letzter Stand: 5. Dezember 2023

Unternehmer sollen von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € beträgt. Bisher galt hier eine Grenze von 1.000 €. Außerdem sollen Kleinunternehmer künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuerjahreserklärungen befreit werden. Dies soll insbesondere aber dann nicht gelten, wenn Umsätze im Rahmen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeführt werden.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!