Bisher haben nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit, zu der ggf. günstigeren Besteuerung als Körperschaft mit Körperschaftsteuer zu optieren. Nach den geplanten Regelungen sollen nun auch alle anderen Formen von Personengesellschaften die Möglichkeit zur Option haben. Dies gilt insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).