Am 28.06.2016 hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einstimmig beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn Anfang 2017 von zurzeit € 8,50 auf € 8,84 erhöht wird.

Am 28.06.2016 hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einstimmig beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn Anfang 2017 von zurzeit € 8,50 auf € 8,84 erhöht wird.

Erhöhung des Mindestlohns

Nach zwei Jahren Bestehen des gesetzlichen Mindestlohns wird dieser nun auf € 8,84 erhöht. Die Mindestlohnkommission, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Die Höhe der Anpassung orientiert sich laut Vorsitzendem der Kommission, Herrn Jan Zilius, an der Tarifentwicklung, also an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Selbstverständlich steht der Kommission auch noch eigener Entscheidungsspielraum zur Verfügung.
Festzuhalten bleibt also, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland ab dem Jahr 2017 einen gesetzlichen Mindestlohn von € 8,84 erhalten muss.

Anpassung der Arbeitsverträge

Für viele Arbeitgeber ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit enormen Arbeitsaufwand verbunden. Gerade bei der Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten sind Vertragsanpassungen unverzichtbar, damit die Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschritten werden.

Bei der Umsetzung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und bei allen anderen Fragen rund um das Arbeitsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte selbstverständlich jederzeit zur Seite. Bitte sprechen Sie diesbezüglich Frau Kerstin Steffen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, an.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!