Achtung – Teil des Wachstumschancengesetzes – Status: Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen
Letzter Stand: 5. Dezember 2023

Durch die Einführung einer neuen Zinshöhenschranke droht eine Verschärfung bei Darlehensbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen. Ein Beispiel wäre etwa eine deutsche Tochtergesellschaft, die von einer ausländischen Muttergesellschaft ein konzerninternes Darlehen erhält. Diese Zinsaufwendungen sollen grundsätzlich nicht abziehbar sein, soweit sie auf einem über dem Höchstsatz liegenden Zinssatz beruhen. Höchstsatz ist der um zwei Prozentpunkte erhöhte Basiszinssatz nach § 247 BGB.

Es gibt aber auch die Möglichkeit nachzuweisen, dass auch ein fremder Dritter das Darlehen nur zu einem entsprechend höheren Zinssatz ausgegeben hätte. Außerdem soll die Regelung nicht gelten, wenn der Darlehensgeber im Ausland über einen eingerichteten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügt. Die Zinshöhenschranke soll erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Anpassung des Basiszinssatzes greifen.

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