Steffen & Partner Gruppe, Aktuelles zum Kinderfreibetrag

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in Frage gestellt, ob die Berechnung des Kinderfreibetrags richtig ist (AZ 7 K83/16). Die Entscheidung wurde daher nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sollte dieses zu Gunsten der Steuerzahler entscheiden, haben viele Eltern zu viel Einkommensteuer gezahlt und dürfen in dem Fall mit einer Erstattung rechnen.

 

Hintergrund:

Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts ist, dass das Existenzminimum von Kindern abgesichert werden soll, indem den Eltern mit dem Kinderfreibetrag ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen wird.

Der sogenannte “Existenzminimumbericht” wird alle zwei Jahre vorgelegt, um die genaue Höhe des freizustellenden Existenzminimums zu beziffern. Der Gesetzgeber hatte die Vorgaben aus diesem Bericht im Jahr 2014 nicht vollständig umgesetzt und damit blieb der Kinderfreibetrag um 72,– EUR zu gering.

In der Entscheidung geht es um mehrere Fragen, die zu beantworten sind: Zum Beispiel wird für volljährige Kinder in Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt als für volljährige Kinder, die sich nicht in Ausbildung befinden.

Einen Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid müssen Sie allerdings nicht einlegen, denn die Steuerbescheide bleiben automatisch hinsichtlich der Kinderfreibeträge nach § 165 der Abgabenordnung vorläufig und werden daher grundsätzlich im Falle einer positiven Entscheidung für die Steuerpflichtigen automatisch geändert.

 

Fazit des Bundes der Steuerzahler:

„Der heutige Vorlagebeschluss des Finanzgerichts ist ein wichtiges Signal an den Gesetzgeber, Kinder im Steuerrecht ausreichend zu berücksichtigen“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.

(Anmerkung der Redaktion: Vorlagebeschluss vom 02.12.2016)

 

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