Wissen

Zeitliche Fristen bei der Einkommensteuerklärung

Um Säumniszuschläge bei der verspäteten Einreichung der Einkommensteuerklärung zu vermeiden, gilt es, die Abgabefristen zu kennen. Besonders in der Corona-Pandemie wurden diese Fristen mehrfach verschoben, wodurch ein Überblick schwerfallen könnte.

1 Min LesezeitAktualisiert: 2021-07-26Empfohlen

Um Säumniszuschläge bei der verspäteten Einreichung der Einkommensteuerklärung zu vermeiden, gilt es, die Abgabefristen zu kennen. Besonders in der Corona-Pandemie wurden diese Fristen mehrfach verschoben, wodurch ein Überblick schwerfallen könnte. Dabei soll dieser Artikel Abhilfe schaffen. 

Verpflichtung zur Abgabe Einkommensteuerklärung

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung besteht bei:

  • Selbständigen (§ 18 EStG), Gewerbetreibenden (§ 15 EStG) und Land- und Forstwirten (§ 13 EStG), wenn sie den Grundfreibetrag überschreiten (2021: 9.744€)

bei Arbeitnehmern/-innen (§ 19 EStG):

  • Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern
  • Nebeneinkünfte über 410€ (nach Werbekostenabzug, Pauschbeträgen, etc.) z. B. Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Lohnersatzzahlungen über 410€ (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, etc.)
  • bei Ehepaaren, wenn mindestens einer der Partner in Steuerklasse IV, V, VI eingetragen ist

Fristen zur Abgabe der Steuerklärung

Grundsätzlich gelten für Einkommensteuerklärungen die Abgabefristen nach § 149 AO. Diese unterscheiden sich dabei, ob die Steuerklärung eigenständig abgegeben wird oder durch einen Steuerberater.

Eigenständige Steuerklärung: 31.07. des Folgejahres (z.B. für 2022 also der 31.07.2023) nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO

Steuerklärung durch Steuerberater: letzter Tag des Februars des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (z.B. für 2022 also der 29.02.2024) nach § 149 Abs. 3 AO

Dabei gilt es zu beachten, dass, wenn der Fristablauf auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt, die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert wird.

Besonderheiten Frist Steuerklärung 2019 und 2020:

Fristverlängerung Steuerklärung durch Steuerberater in 2019: 31.08.2021

Fristverlängerung Eigenständige Steuerklärung in 2020: 01.11.2021

Fristverlängerung Steuerklärung durch Steuerberater in 2020: 31.05.2022

Verspätungszuschlag bei Steuerklärung

Bei einer verspäteten Abgabe der Steuerklärung gilt ein Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25% der festzusetzenden Einkommensteuer bzw. mindestens 25€ pro Monat Verspätung. Zu beachten ist dabei, dass, wenn die Steuerklärung innerhalb der ersten 14 Monate nach Jahresende eintrifft, das Finanzamt einen Ermessensspielraum für den Verspätungszuschlag hat.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?

    Verpflichtet sind Selbständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, sofern sie den Grundfreibetrag überschreiten (2021: 9.744 €). Bei Arbeitnehmern besteht eine Pflicht u. a. bei Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern, Nebeneinkünften über 410 €, Lohnersatzleistungen über 410 € sowie bei Ehepaaren, wenn ein Partner in Steuerklasse IV, V oder VI eingetragen ist.

    Permalink zur Frage

  • Bis wann muss die Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater abgegeben werden?

    Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO gilt als regulärer Abgabetermin der 31.07. des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2022 ist also der 31.07.2023 maßgeblich. Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

    Permalink zur Frage

  • Welche Abgabefrist gilt bei Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater?

    Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist nach § 149 Abs. 3 AO bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres. Für 2022 ist somit der 29.02.2024 maßgeblich. Auch hier verlängert sich die Frist, falls der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

    Permalink zur Frage

  • Welche Sonderfristen gelten für die Steuererklärungen 2019 und 2020 wegen Corona?

    Für 2019 wurde die Frist bei Erstellung durch einen Steuerberater bis zum 31.08.2021 verlängert. Bei der eigenständigen Erklärung für 2020 endete die Frist am 01.11.2021, bei Erstellung durch einen Steuerberater am 31.05.2022.

    Permalink zur Frage

  • Wie hoch ist der Verspätungszuschlag bei zu später Abgabe der Steuererklärung?

    Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens jedoch 25 € pro angefangenem Verspätungsmonat. Geht die Erklärung innerhalb der ersten 14 Monate nach Jahresende beim Finanzamt ein, hat dieses einen Ermessensspielraum bei der Festsetzung des Zuschlags.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Übersicht