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Wussten Sie, dass Sie Ihre Rente noch versteuern müssen?

Seit Januar 2005 gibt es die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Die Aufwendungen, die Sie für Ihre Altersvorsorge leisten, werden damit zunehmend steuerfrei. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass im Gegenzug die Renteneinkünfte später besteuert werden müssen; die Übergangszeit beträgt 35 Jahre. Übrigens betrifft die Besteuerung grundsätzlich auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten.

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Aktuelle Studie der Fondsgesellschaft Union Investment: 84% der Deutschen wissen nicht, dass sie ihre Rente einmal versteuern müssen. Nur 38% haben laut der Studie eine Vorstellung davon, wie viel Rente sie einmal beziehen werden. Seit Januar 2005 gibt es die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Die Aufwendungen, die Sie für Ihre Altersvorsorge leisten, werden damit zunehmend steuerfrei. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass im Gegenzug die Renteneinkünfte später besteuert werden müssen; die Übergangszeit beträgt 35 Jahre. Übrigens betrifft die Besteuerung grundsätzlich auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten. Zwar ist die Besteuerung der Altersrenten oftmals von Vorteil, weil die Einkünfte nach Eintritt der Rente in der Regel geringer sind und damit auch der Steuersatz niedriger, dennoch sollten Sie sich noch einmal genau über dieses Thema informieren und gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater sprechen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Müssen gesetzliche Renten in Deutschland versteuert werden?

    Ja, gesetzliche Renten unterliegen der Einkommensteuer. Seit Januar 2005 gilt das System der nachgelagerten Besteuerung, bei dem Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend steuerfrei gestellt werden und im Gegenzug die späteren Rentenzahlungen besteuert werden. Eine Studie zeigte, dass 84 % der Deutschen diese Steuerpflicht nicht bekannt ist.

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  • Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung der Rente?

    Bei der nachgelagerten Besteuerung werden die Beiträge zur Altersvorsorge in der Ansparphase steuerlich entlastet, während die spätere Rente in der Auszahlungsphase versteuert werden muss. Eingeführt wurde dieses Prinzip in Deutschland zum 1. Januar 2005. Die Übergangszeit bis zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung beträgt 35 Jahre.

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  • Sind auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steuerpflichtig?

    Ja, die Besteuerung gilt grundsätzlich nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie für Hinterbliebenenrenten wie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Auch hier richtet sich der steuerpflichtige Anteil nach dem Jahr des Rentenbeginns.

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  • Ist die Besteuerung der Rente immer ein Nachteil?

    Nicht zwingend. In vielen Fällen liegen die Einkünfte im Ruhestand niedriger als während des Erwerbslebens, sodass ein geringerer persönlicher Steuersatz greift. Dadurch kann die Steuerbelastung auf die Rente moderat ausfallen. Eine individuelle Prüfung, idealerweise mit einem Steuerberater, ist dennoch empfehlenswert.

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  • Wie lange dauert die Übergangsphase zur vollen Rentenbesteuerung?

    Die Übergangszeit von der teilweisen zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung beträgt 35 Jahre. Sie begann 2005, sodass der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise ansteigt, abhängig vom Jahr des Renteneintritts.

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