Am 13. Mai 2009 veröffentlich der Bundesfinanzhofs ein aktuelles Urteil zur Frage, wann ein Geschäftswert (gewinnrealisierend) übertragen wird (Aktenzeichen X R 32/05). Hierzu hat Wirtschaft aktuell, das Magazin der Wirtschaftsförderung Borken, Christian Büker, einer unserer Transaktionsexperten und zudem Steuerberater, Master of Mediation und Geschäftsführer in unserer Unternehmensgruppe, gebeten einen Artikel zu verfassen. Sehr gerne. Hier schon einmal ein Zwischenstand:”[…] ertragsteuerlichen Problemen stellt sich darüber hinaus noch die Problematik, dass in Höhe des Geschäftswertes eine Schenkung des Inhabers des Einzelunternehmens (zum Beispiel Vater) anzunehmen sein könnte und diese auf Basis jüngerer Rechtsprechung nicht an den Anteileigner der”aufnehmenden” GmbH (zum Beispiel Sohn) angenommen werden könnte, sondern die entsprechende Schenkung vom Vater an die GmbH zu unterstellen wäre. Das hätte die Konsequenz, dass diese nur unwesentliche Freibeträge besitzt und sehr hohe Steuersätze (Steuerklasse 111, 30 Prozent bis 50 Prozent) anzuwenden wären.” Wirtschaft aktuell von der Wirtschaftsförderung Borken finden Sie hier im Internet. Der Artikel steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung. [wpfilebase tag=file id=28 /]
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wann liegt nach BFH-Urteil X R 32/05 ein gewinnrealisierender Übergang eines Geschäftswerts vor?
Der BFH hat mit Urteil vom 13. Mai 2009 (Az. X R 32/05) entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftswert gewinnrealisierend übertragen wird. Dies ist insbesondere bei der Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH relevant, da der Geschäftswert dabei aufgedeckt und versteuert werden muss. Die genaue Abgrenzung hat erhebliche ertragsteuerliche Konsequenzen für den Übertragenden.
Welches schenkungsteuerliche Risiko besteht bei Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Familien-GmbH?
Neben den ertragsteuerlichen Folgen kann in Höhe des Geschäftswerts eine Schenkung angenommen werden. Nach jüngerer Rechtsprechung gilt diese Schenkung jedoch nicht als Zuwendung an den Gesellschafter (z. B. den Sohn), sondern unmittelbar an die aufnehmende GmbH. Das führt zu deutlich nachteiligen Konsequenzen bei der Schenkungsteuer.
Warum ist eine Schenkung an eine GmbH steuerlich besonders nachteilig?
Eine GmbH als Empfängerin einer Schenkung wird in Steuerklasse III eingeordnet und verfügt nur über sehr geringe Freibeträge. Die anwendbaren Steuersätze liegen zwischen 30 und 50 Prozent. Dadurch entsteht eine wesentlich höhere Schenkungsteuerbelastung als bei einer direkten Zuwendung an Familienangehörige.
Worauf sollte bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH geachtet werden?
Bei der Einbringung sollten sowohl ertragsteuerliche Aspekte (Aufdeckung des Geschäftswerts) als auch schenkungsteuerliche Risiken sorgfältig geprüft werden. Besonders bei Übertragungen im Familienkreis ist die mögliche Annahme einer Schenkung an die GmbH zu berücksichtigen. Eine vorausschauende Gestaltung durch steuerliche Beratung ist daher unverzichtbar.