
Eines der zentralen Vorhaben der Regierung ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die große Mehrzahl der Steuerzahler ab dem Jahr 2021. Wie es scheint, ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf dem Weg: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ ist nämlich bereits am 24.10.2019 mit der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten. In der Debatte betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz, was bei seiner Einführung der Sinn des Solidaritätszuschlags gewesen sei; nämlich auch ein wirtschaftliches Gelingen der deutschen Einheit. Seit seiner Einführung habe der Bund damit Mrd. EUR 275,- eingenommen, im gleichen Zeitraum aber auch Mrd. EUR 383,- für Zwecke der deutschen Einheit investiert. Seitdem werden die Finanzierungsaufgaben stetig geringer, jedoch seien sie auch noch längst nicht abgeschlossen. Damit begründete der Bundesfinanzminister, warum der Solidaritätszuschlag, trotz Auslaufen des Solidarpaktes zwischen Bund und Ländern Ende des Jahres 2019, nicht vollständig abgeschafft werden könne. Mit seiner Beschränkung auf hohe und höchste Einkommen wird sich das Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag etwa um die Hälfte reduzieren. Wer als Steuerpflichtiger (bei Einzelpersonen) nicht mehr als EUR 16.956,- Einkommensteuer im Jahr zahlt, soll demnach ganz vom Solidaritätszuschlag verschont bleiben. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Betrag; entsprechend EUR 33.912,-. Nach Angaben der Bundesregierung sollen rund neunzig Prozent der bisherigen Solidaritätszuschlags-Zahler davon betroffen sein und somit von der geplanten Gesetzesänderung profitieren. Für weitere rund fünf Prozent der Zahler soll sich die Belastung durch den Solidaritätszuschlag ebenfalls verringern.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Ab wann soll der Solidaritätszuschlag für die Mehrheit der Steuerzahler abgeschafft werden?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückführung des Solidaritätszuschlags soll die Abschaffung ab dem Jahr 2021 wirksam werden. Der Entwurf ist am 24.10.2019 mit der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten. Für die große Mehrheit der bisherigen Soli-Zahler entfällt der Zuschlag dann vollständig.
Bis zu welcher Einkommensteuer entfällt der Solidaritätszuschlag künftig vollständig?
Einzelpersonen, die nicht mehr als 16.956 EUR Einkommensteuer im Jahr zahlen, sollen vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit werden. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Betrag von 33.912 EUR. Diese Freigrenze führt dazu, dass die Mehrheit der bisherigen Soli-Zahler entlastet wird.
Wie viele Steuerzahler profitieren von der geplanten Soli-Reform?
Nach Angaben der Bundesregierung werden rund 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit. Weitere etwa 5 Prozent der Zahler erfahren eine Verringerung ihrer Belastung. Nur Steuerpflichtige mit hohen und höchsten Einkommen zahlen den Soli weiterhin in voller Höhe.
Warum wird der Solidaritätszuschlag nicht vollständig abgeschafft?
Bundesfinanzminister Olaf Scholz begründete die Beibehaltung damit, dass die Finanzierungsaufgaben im Rahmen der deutschen Einheit zwar geringer werden, aber noch nicht abgeschlossen sind. Seit Einführung des Solidaritätszuschlags hat der Bund 275 Mrd. EUR eingenommen, aber 383 Mrd. EUR für Zwecke der deutschen Einheit investiert. Trotz Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 wird der Soli daher für Spitzenverdiener weiter erhoben.
Wie stark sinkt das Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag durch die Reform?
Durch die Beschränkung auf hohe und höchste Einkommen wird sich das Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag etwa um die Hälfte reduzieren. Der Bund verzichtet damit auf einen erheblichen Teil der bisherigen Einnahmen, um die breite Mehrheit der Steuerzahler zu entlasten.