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Das BMF warnt vor betrügerischen E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister. In den fraglichen E-Mails werden Bürger zu einer kostenpflichtigen Registration im Transparenzregister aufgefordert. Tatsächlich sind Eintragungen in das Transparenzregister jedoch kostenlos.
Derzeit versenden Betrüger unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.
Das BMF warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.
Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.
Quelle: BMF online vom 21.1.2020 (ImA)
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Ist die Eintragung in das Transparenzregister kostenpflichtig?
Nein, Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos. E-Mails, die eine kostenpflichtige Registrierung fordern, stammen nicht von der offiziellen Stelle und sind als Betrugsversuch einzustufen.
Wie lautet die offizielle Internetadresse des Transparenzregisters?
Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiber ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene, die Aufsicht hat das Bundesverwaltungsamt.
Wie erkennt man betrügerische E-Mails zum Transparenzregister?
Betrügerische E-Mails treten u.a. unter dem Namen 'Organisation Transparenzregister e.V.' auf und verweisen auf Seiten wie www.TransparenzregisterDeutschland.de. Sie drohen mit Bußgeldern und fordern eine kostenpflichtige Registrierung – beides ist unzutreffend.
Wie sollte man auf eine verdächtige E-Mail zum Transparenzregister reagieren?
Das BMF rät, nicht auf solche E-Mails zu reagieren, keine Registrierung auf den genannten Seiten vorzunehmen und keine Zahlungen zu leisten. Im Zweifel sollte die Mitteilungspflicht ausschließlich über die offizielle Seite www.transparenzregister.de erfüllt werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage besteht die Mitteilungspflicht zum Transparenzregister?
Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes (GwG). Sie betrifft Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und ist gegenüber dem offiziellen Transparenzregister kostenfrei zu erfüllen.