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Verlängerte Corona Wirtschaftshilfen in 2022 – Überbrückungshilfe IV

Das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben einer Verlängerung der Corona-Hilfen im Jahr 2022 zugestimmt. Ziel bleibt es, Unternehmen und Soloselbständige, die nach wie vor von der Corona-Pandemie betroffen sind, zu unterstützen.

1 Min LesezeitAktualisiert: 2021-12-13Empfohlen

Das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben einer Verlängerung der Corona-Hilfen im Jahr 2022 zugestimmt. Ziel bleibt es, Unternehmen und Soloselbständige, die nach wie vor von der Corona-Pandemie betroffen sind, zu unterstützen. In der Vorweihnachtszeit soll besonders auf Schausteller, Marktleute und private Veranstalter geachtet werden, welche durch die Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen sind.

Überbrückungshilfe IV

Die laufende Überbrückungshilfe III Plus soll im kommenden Jahr durch die Überbrückungshilfe IV ersetzt werden und dabei den Zeitraum vom 01.01 – 31.03.2022 umfassen. Grundlegend bleibt die Überbrückungshilfe IV aber nahezu identisch zur Überbrückungshilfe III Plus. Die Anforderungen für eine Förderung und die Förderungshöhe bleiben deckungsgleich:

  1. bis zu 90% der förderungsfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen von mehr als 70%
  2. bis zu 60% der förderungsfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen zwischen 50% und 70%
  3. bis zu 40% der förderungsfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen von mehr als 30%

Die förderungsfähigen Kosten unterscheiden sich ebenfalls nur minimal von denen der Überbrückungshilfe III Plus. Lediglich Modernisierung- und Renovierungskosten sollen zukünftig keine Kostenposition mehr darstellen. Die ansetzbaren Fixkosten können Sie dabei dem folgenden Dokument unter der Überschrift „Förderungsfähige Kosten“ entnehmen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile).

Unterstützung durch Eigenkapitalzuschuss

Darüber hinaus sollen Unternehmen auch weiterhin mit einem Eigenkapitalzuschuss gestärkt werden, wenn sie im besonderen Maße von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die zwei Möglichkeiten des Eigenkapitalzuschusses sind dabei:

  1. Corona bedingte durchschnittliche Umsatzeinbüßen von 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 à Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung
  2. Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten mit Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021à Zuschlag von 50 Prozent auf die Fixkostenerstattung

Neustarthilfe in 2022

Verlängert wurde neben der Überbrückungshilfe III Plus auch die Neustarthilfe Plus bis Ende März 2022. Die Förderungshöhe beträgt dabei nach wie vor 1.500€ im Monat bzw. 4.500€ über den gesamten verlängerten Förderungszeitraum.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Welchen Zeitraum deckt die Überbrückungshilfe IV ab?

    Die Überbrückungshilfe IV löst die Überbrückungshilfe III Plus ab und umfasst den Förderzeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022. Sie richtet sich an Unternehmen und Soloselbständige, die weiterhin von der Corona-Pandemie betroffen sind.

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  • Wie hoch ist die Förderung der Fixkosten in der Überbrückungshilfe IV?

    Bei Umsatzeinbußen von mehr als 70% werden bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten erstattet. Bei Einbußen zwischen 50% und 70% sind es bis zu 60%, und bei Einbußen von mehr als 30% bis zu 40%. Die Staffelung ist deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus.

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  • Welche Kosten sind in der Überbrückungshilfe IV nicht mehr förderfähig?

    Im Vergleich zur Überbrückungshilfe III Plus sind Modernisierungs- und Renovierungskosten in der Überbrückungshilfe IV nicht mehr als förderfähige Kostenposition ansetzbar. Die übrigen ansetzbaren Fixkosten bleiben weitgehend unverändert.

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  • Wer erhält den Eigenkapitalzuschuss und in welcher Höhe?

    Unternehmen mit einem durchschnittlichen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50% in Dezember 2021 und Januar 2022 erhalten einen Zuschlag von bis zu 30% auf die Fixkostenerstattung. Schausteller, Marktleute und private Veranstalter abgesagter Advents- und Weihnachtsmärkte mit mindestens 50% Umsatzeinbruch im Dezember 2021 erhalten einen Zuschlag von 50%.

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  • Wie hoch ist die Neustarthilfe Plus im verlängerten Zeitraum 2022?

    Die Neustarthilfe Plus wurde bis Ende März 2022 verlängert. Die Förderhöhe beträgt unverändert 1.500 € pro Monat bzw. maximal 4.500 € für den gesamten verlängerten Förderzeitraum.

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