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Urteil des Bundesverfassungsgerichts da: Grundsteuer verfassungswidrig, da nicht mehr zeitgemäß!!!

Das Verfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist. Es führt dazu aus, dass die Einheitswerte für Grundstücke seit mehr als 50 Jahren nicht mehr

1 Min LesezeitAktualisiert: 2018-06-12Empfohlen

Das Verfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist. Es führt dazu aus, dass die Einheitswerte für Grundstücke seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden seien und damit “völlig überholt” wären und zu “gravierenden Ungleichbehandlungen” der Immobilienbesitzer führten.

Was passiert jetzt nach diesem Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht zwingt damit den Gesetzgeber, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Sollte er bis dahin keine Neuregelung gefunden haben, dürfen die derzeit geltenden Regeln nicht mehr angewandt werden.

Urteil bezieht sich juristisch gesehen lediglich auf die westlichen Bundesländer?

Formaljuristisch ja, da dem Gericht lediglich Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen. Allerdings ist die Situation grundsätzlich auch mit den neuen Bundesländern vergleichbar, so dass wir davon ausgehen, dass grundsätzlich alle deutschen Hausbesitzer betroffen sind (Hinweis: Die Grundsteuer wird an die Mieter als Teil der Nebenkosten weiterberechnet).

Ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle?

Da die Grundsteuer ca. 10% der Steuereinnahmen der Kommunen darstellt, handelt es sich bei dieser Einnahme um eine wichtige Finanzierungsquelle. Laut Statistischem Bundesamt betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2016 ungefähr 400 Millionen EURO.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Warum hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer fuer verfassungswidrig erklaert?

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil die zugrunde liegenden Einheitswerte fuer Grundstuecke seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst wurden. Diese veralteten Werte fuehren zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer und sind nach Auffassung des Gerichts voellig ueberholt.

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  • Bis wann muss der Gesetzgeber eine Neuregelung der Grundsteuer schaffen?

    Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung der Grundsteuer zu schaffen. Kommt bis dahin keine Neuregelung zustande, duerfen die derzeit geltenden Regeln nicht mehr angewendet werden.

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  • Gilt das Urteil zur Grundsteuer auch fuer die neuen Bundeslaender?

    Formaljuristisch bezieht sich das Urteil zunaechst nur auf die westlichen Bundeslaender, da dem Gericht ausschliesslich Faelle aus diesen Laendern vorlagen. Da die Situation in den neuen Bundeslaendern jedoch grundsaetzlich vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass im Ergebnis alle deutschen Hausbesitzer betroffen sind.

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  • Sind auch Mieter von der Grundsteuerreform betroffen?

    Ja, Mieter sind indirekt betroffen, da die Grundsteuer ueblicherweise als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Aenderungen bei der Hoehe der Grundsteuer wirken sich daher auch auf die Nebenkostenabrechnung aus.

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  • Welche finanzielle Bedeutung hat die Grundsteuer fuer die Kommunen?

    Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle fuer die Kommunen und macht rund 10 Prozent ihrer Steuereinnahmen aus. Laut Statistischem Bundesamt betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2016 etwa 400 Millionen Euro.

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