
Ab dem 01.01.2013 löst das elektronische Lohnsteuerverfahren die altbekannte Papiersteuerkarte ab. Dabei werden den Arbeitgebern die Daten der Mitarbeiter von der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Jeder Arbeitnehmer sollte unbedingt zum Jahreswechsel prüfen, ob die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt richtig gespeichert wurden, da davon abhängt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Die Prüfung kann im Internet auf www.elsteronline.de erfolgen. Alternativ können Sie sich auch direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, um die Daten abzugleichen. Zusätzlich ist zu beachten, dass die auf der Papiersteuerkarte eingetragenen Freibeträge nicht mehr gültig sind. Sofern Sie z.B. Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte schon monatlich bei der Steuer berücksichtigen möchten und somit ein höheres netto Einkommen erhalten wollen, müssen für 2013 daran denken, dass Sie die steuerlichen Freibeträge neu beantragen. Entweder reichen Sie den Antrag schriftlich beim Finanzamt ein oder Sie wenden sich direkt an Ihr Finanzamt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ändert sich ab 01.01.2013 beim Lohnsteuerverfahren?
Ab dem 01.01.2013 wird die Papierlohnsteuerkarte durch das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) abgelöst. Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch direkt von der Finanzverwaltung. Eine Vorlage einer Papierkarte ist damit nicht mehr erforderlich.
Warum sollten Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen?
Die gespeicherten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Fehlerhafte Daten führen zu falschen Abzügen und somit zu einem zu niedrigen oder zu hohen Nettogehalt. Eine frühzeitige Prüfung beugt Korrekturen und Nachzahlungen vor.
Wie können Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale überprüfen?
Die Prüfung kann online über das Portal www.elsteronline.de erfolgen. Alternativ können sich Arbeitnehmer direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um die gespeicherten Daten abzugleichen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Gelten die auf der alten Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge weiterhin?
Nein, die auf der Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer Freibeträge – etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – weiterhin monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen möchte, muss diese für 2013 neu beim Finanzamt beantragen.
Wie werden Freibeträge für 2013 neu beantragt?
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies ist schriftlich auf dem amtlichen Vordruck möglich oder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt. Erst nach Bewilligung werden die Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt.