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Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer wurde für alle erbfolgerelevanten Urkunden (z.B. Testamente, Erbverträge, etc.), die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen, ins Leben gerufen. Es enthält z.B. auch die Daten der verwahrenden Stelle und es wird für jeden Sterbefall geprüft, ob solche Verwahrangaben speziell für die verstorbene Person vorliegen. Zweck ist, Nachlassverfahren schneller und effizienter durchzuführen. Das gelingt dadurch, dass das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister elektronisch darüber informiert wird, ob erbfolgerelevante Urkunden vorliegen und welche zu beachten sind. Auch das Gericht, bei dem die Urkunde verwahrt wird, bzw. der Notar, werden informiert und um Ausgabe der Unterlagen an das zuständige Nachlassgericht gebeten, damit der letzte Wille eines Verstorbenen ausgeführt werden kann. Seit mit der Testamentsverzeichnisüberführung begonnen wurde, wurden insgesamt viele Datenmengen digital erfasst. Es wurden laut Bundesnotarkammer bereits bei ca. 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und in etwa 3 Millionen Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden („gelbe Karteikarten“) und ca. 1,4 Millionen Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder („weiße Karteikarten“) digitalisiert. Damit ist insgesamt bereits rund ein Viertel der gesamten Menge der zu übernehmenden Karteikarten durch die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag erfolgt. Die Testamentsverzeichnisüberführung schreitet also planmäßig voran. Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vollständig in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden. Quelle und weitere Details finden Sie der Bundesnotarkammer
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?
Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.
Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?
Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.
Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?
Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.
Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?
Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.
Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?
Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.