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Sozialversicherung: Künstlersozialabgabe im Jahr 2017 günstiger

Im Bundesgesetzblatt wurde veröffentlicht, dass die Künstlersozialabgabe im Jahr 2017 statt 5,2% nur noch 4,8% beträgt. Quelle: Bundesanzeiger Verlag

1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-08-15Empfohlen

Im Bundesgesetzblatt wurde veröffentlicht, dass die Künstlersozialabgabe im Jahr 2017 statt 5,2% nur noch 4,8% beträgt.
Quelle: Bundesanzeiger Verlag

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe im Jahr 2017?

    Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2017 4,8 %. Damit wurde der Satz gegenüber dem Vorjahr, in dem er noch bei 5,2 % lag, gesenkt. Die Senkung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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  • Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

    Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische oder publizistische Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Dazu zählen z. B. Verlage, Werbeagenturen, Theater oder auch sogenannte Eigenwerber, die regelmäßig Aufträge an Selbständige vergeben. Bemessungsgrundlage sind die im Kalenderjahr an die Künstler gezahlten Entgelte.

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  • Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?

    Die Abgabe wird auf die Summe der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare angewendet. Im Jahr 2017 ergibt sich die Abgabe also durch Multiplikation dieser Honorarsumme mit 4,8 %. Die Beträge sind an die Künstlersozialkasse abzuführen.

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  • Warum wurde der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2017 gesenkt?

    Die Senkung von 5,2 % auf 4,8 % wurde möglich, weil sich die Finanzlage der Künstlersozialkasse stabilisiert hat. Insbesondere die verstärkten Prüfungen abgabepflichtiger Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung haben zu einer breiteren Beitragsbasis geführt. Dadurch konnten die einzelnen Verwerter im Folgejahr entlastet werden.

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