
© hannesleitlein / photocase.com
Ab dem 01.01.2013 können folgende Steueranmeldungen nur noch mit der Authentifizierung (= Übermittlung mit Sicherheitszertifikat) elektronisch übermittelt werden: die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (übrigens auch die Lohnsteuer-Anmeldung). Was ist dafür zu tun? Sie müssen sich im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de registrieren. Ab dem 01.01.2013 sind somit keine Übermittlungen mehr ohne Registrierung möglich. Bitte denken Sie daran, dass von dieser Verpflichtung auch bereits die Steueranmeldungen für den Monat Dezember 2012 betroffen sind, da diese erst im Januar- bzw. Februar 2013 übermittelt werden. Sofern die Registrierung nicht erfolgt ist und die Steueranmeldung aus diesem Grunde erst verspätet an das Finanzamt übermittelt wird, müssen Sie mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Registrieren Sie sich also rechtzeitig, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tage dauern kann.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Welche Steueranmeldungen erfordern ab 01.01.2013 eine authentifizierte elektronische Übermittlung?
Ab dem 01.01.2013 müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung sowie die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch mit Sicherheitszertifikat (Authentifizierung) übermittelt werden. Eine Übermittlung ohne Registrierung ist nicht mehr möglich.
Wo muss die Registrierung für die authentifizierte Übermittlung von Steueranmeldungen erfolgen?
Die Registrierung erfolgt im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de. Dort wird das benötigte Sicherheitszertifikat für die authentifizierte Übermittlung erstellt.
Sind die Steueranmeldungen für Dezember 2012 bereits von der Authentifizierungspflicht betroffen?
Ja, da die Steueranmeldungen für Dezember 2012 erst im Januar bzw. Februar 2013 übermittelt werden, gilt für sie bereits die Pflicht zur authentifizierten Übermittlung. Eine rechtzeitige Registrierung ist daher zwingend notwendig.
Welche Folgen drohen bei fehlender Registrierung für die elektronische Steueranmeldung?
Wird die Steueranmeldung wegen fehlender Registrierung verspätet an das Finanzamt übermittelt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tage dauern kann, sollte die Registrierung rechtzeitig vorgenommen werden.
Wie lange dauert die Registrierung im ELSTER-Online-Portal?
Der Registrierungsvorgang im ELSTER-Online-Portal kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund sollte die Registrierung frühzeitig vor der ersten Übermittlung eingeleitet werden.