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Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Über das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige weitere Informationen und Transparenz, die bei der Suche nach der richtigen Einrichtung behilflich sein können. Für die kostenfreie Aufbereitung und Verbreitung der Informationen sind die Pflegekassen zuständig.

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steffen_partner-pflege-neuausrichtungsgesetz Folgende Neuerungen können eine Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sein:

  • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.
  • Hinweis auf den Abschluss und Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze.
  • Hinweis auf Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken.
  • Pflegekassen haben sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Welche Informationspflichten haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz?

    Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach jeder Regelprüfung darüber informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in der Einrichtung geregelt ist. Ziel ist mehr Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung.

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  • Müssen Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit Ärzten offenlegen?

    Ja, Pflegeeinrichtungen müssen auf den Abschluss und Inhalt von Kooperationsverträgen mit Ärzten sowie auf die Einbindung in Ärztenetze hinweisen. Auch Vereinbarungen mit Apotheken zur Arzneimittelversorgung sind offenzulegen, damit Interessierte die medizinische Versorgungslage in der Einrichtung beurteilen können.

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  • Wo finden Pflegebedürftige die Informationen zur medizinischen Versorgung in Pflegeheimen?

    Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Informationen zur ärztlichen Versorgung, zu Kooperationsverträgen und Apothekenvereinbarungen verständlich, übersichtlich und vergleichbar bereitzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt kostenfrei sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form, sodass ein direkter Vergleich zwischen Einrichtungen möglich ist.

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  • Welchen Nutzen bringt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz bei der Heimauswahl?

    Durch die erweiterten Transparenzpflichten erhalten Pflegebedürftige und Angehörige verlässliche Informationen über die medizinische und pharmazeutische Versorgung in Pflegeeinrichtungen. Dies erleichtert den Vergleich verschiedener Heime und unterstützt eine fundierte Entscheidung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.

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