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Meldepflichten für Kryptotransaktionen

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC 8-Richtlinie der EU vor. Mit dieser Richtlinie wird es Meldepflichten für die Anbieter von Kryptowerten innerhalb der EU geben (also etwa für Kryp …

1 Min LesezeitAktualisiert: 2026-06-15

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC 8-Richtlinie der EU vor. Mit dieser Richtlinie wird es Meldepflichten für die Anbieter von Kryptowerten innerhalb der EU geben (also etwa für Kryptobörsen und Depotverwalter). Hierbei müssen die Anbieter die Daten ihrer Kunden an zentrale Stellen innerhalb der EU melden. Der erste Meldezeitraum soll hierbei das Jahr 2026 sein.

Diese erhöhte Transparenz im Kryptobereich ist definitiv ein Anreiz, bisher möglicherweise nicht erklärte Sachverhalte in die Steuererklärung aufzunehmen. Ansonsten können ernsthafte Probleme mit dem Finanzamt drohen, bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Fundstelle: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226, BR-Drucks. 362/25 v. 15.08.2025

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?

    Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

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