In diesem Jahr ist das “Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens” in Kraft getreten!
Eine der wohl erfreulichsten Änderungen in diesem Gesetz ist Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt. Diese Frist wurde nämlich verlängert, allerdings erst für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2018.
Danach muss die Einkommensteuererklärung 2018 nicht mehr- wie bisher- bis zum 31. Mai 2019 eingereicht werden, sondern die Abgabefrist wurde bis zum 31. Juli 2019 verlängert. Sofern die Erklärung allerdings durch einen Steuerberater erstellt wird, verlängert sich auch diese Frist automatisch, und zwar grundsätzlich bis zum 28. bzw. 29. Februar 2020 (Bisher muss/ musste grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres abgegeben werden, und nur, sofern der Steuerberater am sogenannten “Kontingentierungsverfahren” teilnimmt/ teilgenommen hat und die Erstellungsquote auf den 31.12. des Folgejahres erreicht/ erreich hatte, verlängert(e) sich die Frist nochmals bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung 2018 abgegeben werden?
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2018 wurde vom 31. Mai 2019 auf den 31. Juli 2019 verlängert. Diese Verlängerung gilt für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.
Welche Abgabefrist gilt bei Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater?
Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres. Für die Erklärung 2018 bedeutet das eine Frist bis Ende Februar 2020. Eine Teilnahme am früheren Kontingentierungsverfahren ist dafür nicht mehr erforderlich.
Ab welchem Veranlagungszeitraum gelten die verlängerten Abgabefristen?
Die verlängerten Abgabefristen gelten erstmals für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018. Für frühere Jahre gelten weiterhin die alten Fristen mit Abgabe bis 31. Mai bzw. bei Steuerberatern bis 31. Dezember des Folgejahres.
Was war das frühere Kontingentierungsverfahren bei Steuerberatern?
Beim Kontingentierungsverfahren mussten Steuerberater bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine bestimmte Erstellungsquote der Steuererklärungen erreichen. Nur bei Teilnahme und Erfüllung dieser Quote verlängerte sich die Abgabefrist für die übrigen Erklärungen bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Mit der gesetzlichen Neuregelung ab 2018 entfällt diese Voraussetzung.
Welches Gesetz regelt die längeren Abgabefristen für Steuererklärungen?
Die verlängerten Fristen ergeben sich aus dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Es bringt strukturelle Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren mit sich, wobei die Fristverlängerung zu den wesentlichen praktischen Erleichterungen für Steuerpflichtige zählt.