Die höhere Pendlerpauschale wurde im Jahr 2019 beschlossen. Sie ist Bestandteil im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030.
Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent angehoben.
Die Berechnung der Entfernungspauschale für den eigenen, oder zur Nutzung überlassenen PKW, hier ausgehend von einer einfachen Strecke von 30 km und 210 Arbeitstagen im Jahr 2021, wird wie folgt vorgenommen:
30 km x 210 Tg. x 0,30 € = 1.890,- €
10 km x 210 Tg. x 0,05 € = 105,- €
Ansatz Entfernungspauschale gesamt für 2021 = 1.995,- €
Es handelt sich hier jedoch um eine begrenzte Anhebung, die lediglich bis Ende 2026 läuft.
Diese vorübergehende Entlastung der Pendler und Pendlerinnen soll eine sozial ausgewogene Mobilitätswende ermöglichen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale ab 2021?
Ab 2021 gilt die Entfernungspauschale von 30 Cent für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke. Ab dem 21. Kilometer wurde sie von 30 Cent auf 35 Cent angehoben. Diese Erhöhung wurde im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen.
Wie wird die Entfernungspauschale ab 2021 berechnet?
Die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke werden mit 30 Cent pro Arbeitstag angesetzt, ab dem 21. Kilometer mit 35 Cent. Beispiel: Bei 30 km einfacher Strecke und 210 Arbeitstagen ergeben sich 20 km x 210 x 0,30 € = 1.260 € plus 10 km x 210 x 0,35 € = 735 €, also insgesamt 1.995 €.
Wie lange gilt die erhöhte Pendlerpauschale?
Die Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer ist zeitlich befristet und gilt bis Ende 2026. Danach ist eine erneute gesetzliche Regelung erforderlich, sofern die erhöhte Pauschale fortgeführt werden soll.
Warum wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer angehoben?
Die Anhebung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und soll Pendlerinnen und Pendler mit längeren Arbeitswegen zeitlich befristet entlasten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine sozial ausgewogene Mobilitätswende zu unterstützen.