Die Landesfinanzbehörden verwalten die KfZ-Steuer nur noch bis zum 30.06.2014. Für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der KfZ-Steuer ist dann ab dem 01.07.2014 die Zollverwaltung zuständig. Die Daten von ca. 58 Millionen Fahrzeugen werden daher schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Wichtig ist für Sie, dass die bisherige Steuernummer als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten bleibt und die Zollverwaltung zunächst nur intern neue Steuernummern vergeben wird. An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sind auch weiterhin bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen. Fragen zur KfZ-Steuer bis 2014 sind wie bisher an das zuständige Finanzamt zu richten. Ab Beginn des Jahres 2014 werden auf der Internetseite der Zollverwaltung weitere Informationen abrufbar sein. Quelle: Zoll online
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wer ist seit dem 01.07.2014 für die Kfz-Steuer zuständig?
Seit dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Zuvor hatten die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) diese Aufgabe wahrgenommen. Die Umstellung erfolgte schrittweise im Laufe des Jahres 2014.
Bleibt die bisherige Kfz-Steuernummer nach dem Wechsel zur Zollverwaltung gültig?
Ja, die bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für Rückfragen und Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zwar neue Steuernummern, diese werden jedoch zunächst nur intern verwendet. Für Steuerpflichtige ändert sich an der Kennung nach außen also nichts.
Wo erfolgen An- und Ummeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen nach der Reform?
An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sind unverändert bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen. Diese Aufgabe ist von der Umstellung der Kfz-Steuerverwaltung nicht betroffen. Lediglich die steuerliche Bearbeitung wurde auf die Zollverwaltung übertragen.
An wen richtet man Fragen zur Kfz-Steuer für Zeiträume bis 2014?
Fragen zur Kfz-Steuer, die Zeiträume bis einschließlich 30.06.2014 betreffen, sind weiterhin an das bisher zuständige Finanzamt zu richten. Erst für Zeiträume ab dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung Ansprechpartner. Die Zuständigkeit richtet sich also nach dem betroffenen Steuerzeitraum.
Wie viele Fahrzeugdatensätze wurden im Zuge der Reform übertragen?
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden Daten von rund 58 Millionen Fahrzeugen schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 in das neue automatisierte Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Dies bildete die technische Grundlage für die Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung zum 01.07.2014.