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Gute Nachrichten für Erfinder: Bis zu 80% weniger Kosten für Anmeldung eines Patents durch EU-zentrale Vergabe

Vergabe Erfindungen sollen ab 2014 in der EU einheitlich und kostengünstiger geschützt werden. Ziel ist, die Patente künftig zentral durch das europäische Patentamt zu vergeben. Derzeit müssen Patente noch in

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steffen_partner-erfinderVergabe Erfindungen sollen ab 2014 in der EU einheitlich und kostengünstiger geschützt werden. Ziel ist, die Patente künftig zentral durch das europäische Patentamt zu vergeben. Derzeit müssen Patente noch in jedem EU-Land gesondert bestätigt werden. Somit entstehen Kosten von ca. 36 TEUR pro Patent, die durch die zentrale Vergabe auf ca. 6,5 TEUR verringert werden können. Patente sollen EU-weit Gültigkeit und Schutz erhalten; der bürokratische Aufwand wird reduziert und dadurch ist eine Kostensenkung möglich. Diese Patentreform soll in drei Schritten ratifiziert werden. Sie ist in 2012 gestartet und die ersten beiden Schritte, Einwilligung zur Teilnahme und Unterzeichnung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht durch die Mitgliedstaaten, sind bereits erfolgt. Nun steht nur noch der dritte und letzte Schritt, die Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht aus. Die Tätigkeit kann durch das neue Gericht erst aufgenommen werden, wenn 13 Mitgliedstaaten die Ratifizierung des Übereinkommens vorgenommen haben. Quelle: www.bundesregierung.de

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch sind die Kosteneinsparungen durch das EU-Einheitspatent?

    Durch die zentrale Vergabe eines Patents über das Europäische Patentamt sinken die Kosten von rund 36.000 EUR auf etwa 6.500 EUR pro Patent. Das entspricht einer Kostensenkung von bis zu 80 Prozent. Grund ist der Wegfall der bisher notwendigen länderspezifischen Bestätigungen in jedem EU-Mitgliedstaat.

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  • Warum war die Patentanmeldung in der EU bisher so teuer?

    Patente mussten bisher in jedem EU-Land einzeln bestätigt werden. Dies verursachte hohen bürokratischen Aufwand, Übersetzungskosten und Verwaltungsgebühren in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Insgesamt entstanden dadurch Kosten von rund 36.000 EUR pro Patent.

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  • In welchen Schritten wird die EU-Patentreform umgesetzt?

    Die Reform erfolgt in drei Schritten: Zunächst die Einwilligung der Mitgliedstaaten zur Teilnahme, dann die Unterzeichnung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht und abschließend dessen Ratifizierung. Die ersten beiden Schritte sind bereits abgeschlossen, der dritte Schritt steht noch aus.

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  • Wann nimmt das einheitliche EU-Patentgericht seine Tätigkeit auf?

    Das einheitliche Patentgericht kann seine Arbeit erst aufnehmen, wenn 13 EU-Mitgliedstaaten das entsprechende Übereinkommen ratifiziert haben. Erst dann wird die zentrale Patentvergabe mit EU-weiter Gültigkeit operativ wirksam.

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  • Welche Vorteile bietet das EU-Einheitspatent für Erfinder und Unternehmen?

    Erfinder erhalten mit einer einzigen Anmeldung beim Europäischen Patentamt einen EU-weit gültigen Schutz ihrer Erfindung. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und senkt die Anmeldekosten deutlich. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der vereinfachten und kostengünstigeren Patentvergabe.

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