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Gelangensbestätigung: Nach neuem BMF-Schreiben doch noch ein wenig mehr Zeit…

Neues BMF-Schreiben vom 16.09.2013: Nun wird die Frist zur Einführung der neuen Buch- und Belegnachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen doch noch einmal verlängert. Danach wird es nämlich nicht beanstandet, wenn

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Neues BMF-Schreiben vom 16.09.2013: Nun wird die Frist zur Einführung der neuen Buch- und Belegnachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen doch noch einmal verlängert. Danach wird es nämlich nicht beanstandet, wenn für EU-Exporte, die bis zum 31.12.2013 ausgeführt werden, die Buch- und Belegnachweise doch noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen vorgelegen haben. Somit bleiben noch einige Wochen mehr Zeit, sich auf die neuen “Nachweispflichten” vorzubereiten. Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne mit Ihnen gemeinsam auf Ihr Unternehmen angepasste Muster, damit die neuen Nachweispflichten richtig erfüllt werden und die Steuerbefreiung nicht gefährdet ist. In unserem Magazin “Sommerzeit” lesen Sie die neuen Voraussetzungen im Detail; hier haben wir für Sie auch Musterbestätigungen abgedruckt. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Steffen & Partner Gruppe, Ihr Steuerberater in Bocholt, Düsseldorf und Bad Salzuflen T +49 2871 275750

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Bis wann gilt die Übergangsregelung für die Gelangensbestätigung nach dem BMF-Schreiben vom 16.09.2013?

    Für innergemeinschaftliche Lieferungen, die bis zum 31.12.2013 ausgeführt werden, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Buch- und Belegnachweise noch nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt werden. Erst für Lieferungen ab dem 01.01.2014 sind zwingend die neuen Nachweispflichten anzuwenden.

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  • Wozu dient die Gelangensbestätigung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen?

    Die Gelangensbestätigung ist ein Belegnachweis, mit dem der liefernde Unternehmer nachweist, dass der Liefergegenstand tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist. Sie ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Ohne ordnungsgemäßen Nachweis ist die Steuerbefreiung gefährdet.

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  • Welche Konsequenz hat ein fehlerhafter Belegnachweis bei einer EU-Lieferung?

    Werden die Buch- und Belegnachweise nicht ordnungsgemäß geführt, kann das Finanzamt die Umsatzsteuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung versagen. Die Lieferung wird dann nachträglich der deutschen Umsatzsteuer unterworfen, was zu erheblichen Nachzahlungen führen kann.

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  • Was sollten Unternehmen zur Vorbereitung auf die neuen Nachweispflichten tun?

    Unternehmen sollten ihre internen Prozesse, Lieferdokumente und Bestätigungsvorlagen rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen. Empfehlenswert sind unternehmensspezifische Muster für Gelangensbestätigungen sowie klare Abläufe zur Einholung und Archivierung der Nachweise, um die Steuerbefreiung dauerhaft abzusichern.

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