Sind Sie Berufspendler und haben hohe Reisekosten? Oder liegen bei Ihnen Kosten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung vor? Haben Sie hohe Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit, hohe Aufwendungen für Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten, …) als Angestellter, die Sie jährlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung ansetzen? Oder zahlen Sie Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, den Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen? Betragen die Aufwendungen mehr als 600,– EUR oder die Werbungskosten mehr als EUR 1.000,–? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, sich jeden Monat mehr netto-Gehalt auszahlen zu lassen? Die zuviel gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie ansonsten erst viel später im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Und das kann dauern, denn nach Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt (erst im nächsten Jahr möglich) heißt es erstmal: Warten, bis das Finanzamt veranlagt und Sie den heiß ersehnten Steuerbescheid erhalten. Auf der elektronischen Steuerkarte sind keine Freibeträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug vermerkt. Möchten Sie nicht bis zur Jahreserklärung warten, können Sie die Lohnsteuerermäßigung beantragen. Die erfolgt im Rahmen eines Antrags auf einem amtlichen Formular, der sogenannte „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“, welchen Sie ausfüllen und an Ihr Finanzamt senden müssen. Den Antrag finden Sie auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung im Internet: Hier. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags oder beantworten all´ Ihre Fragen rund um die Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2014, sprechen Sie uns einfach an.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was bringt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich Freibeträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug eintragen. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettogehalt, weil der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält. Andernfalls bekommt man zu viel gezahlte Lohnsteuer erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurück.
Welche Aufwendungen rechtfertigen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Eintragungsfähig sind insbesondere hohe Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Reisekosten bei Berufspendlern, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten. Auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten können berücksichtigt werden. Die Freibetragseintragung ist somit insbesondere für Angestellte mit regelmäßig hohen abzugsfähigen Aufwendungen interessant.
Welche Mindestbeträge gelten für die Eintragung eines Freibetrags?
Damit ein Freibetrag eingetragen werden kann, müssen die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 600 EUR betragen. Bei reinen Werbungskosten gilt zusätzlich, dass diese über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR liegen müssen. Erst dann lohnt sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Wie wird die Lohnsteuerermäßigung beantragt?
Die Lohnsteuerermäßigung wird mit dem amtlichen Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beantragt, das ausgefüllt beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Das Formular steht im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung online bereit. Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) sind ohne Antrag keine individuellen Freibeträge hinterlegt.
Warum lohnt sich der Freibetrag gegenüber der Erstattung über die Steuererklärung?
Ohne Freibetrag erhält man zu viel gezahlte Lohnsteuer erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr und nach Bearbeitung durch das Finanzamt zurück. Mit eingetragenem Freibetrag profitiert man dagegen sofort Monat für Monat von einem höheren Nettogehalt. Das verschafft einen Liquiditätsvorteil über das gesamte Jahr.