Wissen

"Zimmer steuerfrei"

Das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 13/09) hat beim häuslichen Arbeitszimmer einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt. In der Folge sollten Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Über die weiteren Folgen dieser Entscheidung spricht Focus Money im August 2010 mit Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin in unserem Hause.

1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-01-27

“Zwei Schritte vor, einen zurück. Wie bei der Pendlerpauschale hat das Bundeverfassungsgericht (Az. 2 BvL 13/09) beim häuslichen Arbeitszimmer einen Verstoß gegen das Grundgesetz gesehen – und das Gesetz gekippt” so beginnt der Focus Money Artikel im August 2010 über das häusliche Arbeitszimmer. Über die Folgen spricht Focus Money mit Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin in unserer Unternehmensgruppe, die im Artikel wie folgt zitiert wird:  “Steuerzahler sind auf der sicheren Seite, wenn der gesamte Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Steuerpflichtige können die Kosten fürs Arbeitszimmer jetzt nachreichen und eine Änderung beantragen. Ist der Steuerbescheid hinsichtlich des Arbeitszimmers mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, wird der Bescheid automatisch zu ihren Gunsten erlassen. Wurde der Bescheid per Einspruch offen gehalten, wird das Finanzamt diesen ändern.” Haben Sie Einspruch eingelegt? Lesen Sie den beigefügten Artikel um mehr zu erfahren. Und/oder, wenn wir Ihnen helfen können, sprechen Sie uns gerne an. Wir legen Einspruch für Sie ein und sorgen auch sonst dafür, dass Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer bestmöglich geltend machen können. [wpfilebase tag=file id=22 /]

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Warum wurde die Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer vom Bundesverfassungsgericht gekippt?

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 (Az. 2 BvL 13/09) die seit 2007 geltende Einschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer als verfassungswidrig eingestuft. Die Regelung verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil Steuerpflichtigen, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, der Abzug der Kosten verwehrt wurde. Der Gesetzgeber musste daraufhin rückwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

    Permalink zur Frage

  • Wie wirkt sich ein Vorbehalt der Nachprüfung im Steuerbescheid auf das Arbeitszimmer aus?

    Steht der gesamte Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO), kann er jederzeit zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer lassen sich somit nachträglich geltend machen, indem eine Änderung des Bescheids beantragt wird. Der Steuerpflichtige ist in diesem Fall verfahrensrechtlich auf der sicheren Seite.

    Permalink zur Frage

  • Was bedeutet ein Vorläufigkeitsvermerk beim Arbeitszimmer?

    Enthält der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO) hinsichtlich des Arbeitszimmers, wird der Bescheid nach einer verfassungsrechtlichen Entscheidung automatisch zugunsten des Steuerpflichtigen geändert. Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich, weil das Finanzamt die Anpassung von Amts wegen vornimmt.

    Permalink zur Frage

  • Was passiert mit Steuerbescheiden, gegen die Einspruch eingelegt wurde?

    Wurde der Steuerbescheid durch einen Einspruch offengehalten, ist er noch nicht bestandskräftig. Das Finanzamt ändert den Bescheid nach der verfassungsgerichtlichen Entscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen, sodass die nachträgliche Berücksichtigung der Arbeitszimmerkosten möglich ist.

    Permalink zur Frage

  • Was sollten Steuerpflichtige tun, wenn ihr Bescheid bestandskräftig ist?

    Ist der Steuerbescheid bestandskräftig und enthält weder Vorbehalt der Nachprüfung noch Vorläufigkeitsvermerk und wurde kein Einspruch eingelegt, ist eine nachträgliche Berücksichtigung der Arbeitszimmerkosten in der Regel nicht mehr möglich. Daher empfiehlt es sich, künftig Bescheide bei strittigen Rechtsfragen durch fristgerechten Einspruch offenzuhalten.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Übersicht