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Erleichterungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer sollen von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € beträgt. Bisher galt hier eine Grenze von

1 Min LesezeitAktualisiert: 2023-12-05

Unternehmer sollen von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € beträgt. Bisher galt hier eine Grenze von 1.000 €. Außerdem sollen Kleinunternehmer künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuerjahreserklärungen befreit werden. Dies soll insbesondere aber dann nicht gelten, wenn Umsätze im Rahmen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeführt werden.

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