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Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze

Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, indem der Mindestlohn ab dem 01.10.2022 auf 12 € je Stunde angehoben wird. Unterstützt werden damit vor allem Arbeiter/-innen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

2 Min LesezeitAktualisiert: 2022-03-01Empfohlen

Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, indem der Mindestlohn ab dem 01.10.2022 auf 12 € je Stunde angehoben wird. Unterstützt werden damit vor allem Arbeiter/-innen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bzw. Menschen in Berufen mit geringfügiger Entlohnung. Ziel ist es diesen Menschen eine größere soziale und finanzielle Sicherheit zu bieten, indem Ihre Entlohnung an den aktuellen Lebenshaltungskosten orientiert ist.

Probleme für Minijobber – Steigender Mindestlohn

Ein Großteil der geringfügig Beschäftigten in Deutschland wird nach dem vorherrschenden Mindestlohn (ab 01.01.2022 9,82€ je Stunde) bezahlt. Die Grenze für geringfügig Beschäftigte liegt aber seit 2013 bei 450 € im Monat und wurde seitdem nicht angepasst. Der Mindestlohn hingegen wird jährlich erhöht. Folglich müssen geringfügig Beschäftigte in den letzten Jahren Ihre Arbeitszeit reduzieren, da sie sonst die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und dadurch Ihre steuerlichen Vorteile einbüßen. Aus diesem Grund will die neue Bundesregierung in Ihrem Gesetzesvorschlag die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € im Monat anheben.  Eine Entlastung der Minijobber durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ist aber nur zum Teil richtig. Denn würde man berechnen, wie viele Stunden ein geringfügiger Beschäftigter in 2021 (Mindestlohn 9,60 €) im Vergleich zu dem voraussichtlichen Mindestlohn ab 01.10.2022 im Monat arbeiten könnte fällt auf:

450,00 € / 9,60 € = 46,875 Stunden im Monat

520,00 € / 12,00 € = 43, 33 Stunden im Monat.

Zu erkennen ist dabei, dass trotz der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze die geringfügig Beschäftigten ca. 3,5 Stunden weniger pro Monat arbeiten können. Eine weitere Anhebung dieser Grenze wäre denkbar, um die Minijobber weiter zu entlasten

Anhebung der Gleitzone – Midijob

Ebenfalls einer Anpassung unterzogen wird voraussichtlich die Höchstgrenze des Übergangsbereichs von 1.300 € auf 1.600 € im Monat. Weiterhin soll der Übergangsbereich zwischen geringfügig Beschäftigt und sozialsteuerpflichtig beschäftigt angeglichen werden. Dies soll einerseits die Steuerlast vom Arbeitgeber am Anfang der Gleitzone verringern und andererseits Minijobber dazu ermutigen die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten, ohne dabei Ihre Steuervorteile zu verlieren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wann wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 € pro Stunde angehoben?

    Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem der Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 € je Stunde steigt. Profitieren sollen vor allem Beschäftigte in geringfügigen Arbeitsverhältnissen und Berufen mit niedriger Entlohnung.

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  • Wie hoch ist die neue Minijob-Grenze ab Oktober 2022?

    Die Geringfügigkeitsgrenze wird von bisher 450 € auf 520 € im Monat angehoben. Damit soll verhindert werden, dass Minijobber wegen steigender Mindestlöhne ihre Arbeitszeit dauerhaft reduzieren müssen, um die Grenze einzuhalten.

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  • Können Minijobber durch die neue 520-€-Grenze mehr arbeiten als zuvor?

    Nein, trotz der Anhebung sinkt die mögliche Stundenzahl leicht. Bei 9,60 € Mindestlohn und 450 € Grenze waren rund 46,9 Stunden monatlich möglich, bei 12 € und 520 € sind es nur noch etwa 43,3 Stunden. Minijobber können also rund 3,5 Stunden weniger pro Monat arbeiten.

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  • Welche Änderungen sind beim Midijob bzw. Übergangsbereich geplant?

    Die obere Grenze des Übergangsbereichs (Gleitzone) soll von 1.300 € auf 1.600 € im Monat angehoben werden. Zusätzlich wird der Übergangsbereich zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angepasst, um die Belastung des Arbeitgebers am Beginn der Gleitzone zu senken.

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  • Warum wird die Geringfügigkeitsgrenze überhaupt angepasst?

    Die Grenze lag seit 2013 unverändert bei 450 €, während der Mindestlohn jährlich stieg. Dadurch mussten Minijobber ihre Arbeitszeit regelmäßig reduzieren, um steuerliche Vorteile nicht zu verlieren. Die Anhebung soll diese Schieflage zumindest teilweise ausgleichen und Anreize schaffen, in den Übergangsbereich zu wechseln.

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