1 Min LesezeitAktualisiert: 2026-06-15
Gute Nachrichten für Berufspendler. Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 wird zum 01.01.2026 eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer eingeführt. Derzeit können bis zum
- Entfernungskilometer nur 0,30 € angesetzt werden. Die Pauschale gilt für Fahrten zur ersten Tätigkeits- oder Betriebsstätte und im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Zusätzlich wird die Mobilitätsprämie entfristet, so dass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen auch nach 2026 von der Prämie profitieren.
Fundstelle: Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, BR-Drucks. 474/25 v. 11.09.2025
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Steigt die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)?
Für den Arbeitsweg ist eine höhere Entfernungspauschale vorgesehen — ab wann und in welcher Höhe, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)