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Erfreulich: Abgabefrist für 2018-er- Einkommensteuererklärungen verlängert

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden (bisher galt für Einkommensteuererklärungen der 31.05. des Folgejahres als Stichtag). Somit bleiben Ihnen also ab

1 Min LesezeitAktualisiert: 2021-01-12Empfohlen

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden (bisher galt für Einkommensteuererklärungen der 31.05. des Folgejahres als Stichtag).

Somit bleiben Ihnen also ab 2019 2 Monate mehr Zeit. Sofern Sie durch einen Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist ebenfalls um zwei Monate, also bleibt für die Einkommensteuererklärungsabgabe 2018 in dem Fall bis zum 29.02.2020 Zeit.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Bis wann muss die Einkommensteuererklärung für 2018 abgegeben werden?

    Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Damit gilt ab dem Veranlagungsjahr 2018 eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gegenüber dem früheren Stichtag 31.05. des Folgejahres.

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  • Wie lange wurde die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verlängert?

    Die reguläre Abgabefrist wurde um zwei Monate verlängert. Statt wie bisher zum 31.05. des Folgejahres müssen Einkommensteuererklärungen nun erst zum 31.07. des Folgejahres eingereicht werden.

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  • Welche Frist gilt, wenn ein Steuerberater die Einkommensteuererklärung 2018 erstellt?

    Bei Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist ebenfalls um zwei Monate. Für die Einkommensteuererklärung 2018 bleibt in diesem Fall bis zum 29.02.2020 Zeit, sie beim Finanzamt einzureichen.

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  • Ab welchem Veranlagungsjahr gilt die verlängerte Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung?

    Die verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2018, die im Jahr 2019 einzureichen ist. Steuerpflichtige haben damit ab 2019 zwei Monate mehr Zeit für die Erstellung und Abgabe ihrer Erklärung.

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