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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Karlsruhe-Entscheidung erwartet — Nachfolge jetzt prüfen

Anfang 2026 wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Begünstigung von Betriebsvermögen erwartet. Wir empfehlen, geplante Übertragungen zu prüfen und ggf. zeitnah umzusetzen.

3 Min LesezeitAktualisiert: 2026-06-14

Anfang nächsten Jahres wird insbesondere eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen erwartet; geklagt hatte ein Erbe, der sich gegenüber den derzeitigen Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht. Daneben sind weitere Verfahren etwa zur Bewertung (Sterbetafeln) und zur Angemessenheit der Freibeträge anhängig.

Eine seriöse Prognose, ob begünstigte Übertragungen dadurch besser heute oder später erfolgen sollten, ist nicht möglich; es ist jedoch zu empfehlen, geplante Gestaltungen zumindest zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah umzusetzen, damit man die aktuell noch geltenden Vergünstigungen sichert.

Anhängige Verfahren

  • Verfassungsbeschwerde 1 BvR 804/22: Gegenstand ist die Frage, ob die derzeitigen Verschonungsregelungen für Unternehmens- bzw. Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Eine Entscheidung war — politisch kommuniziert — noch für 2025 in Aussicht gestellt worden; jetzt wird damit erst mit Wirkung ab 2026 gerechnet (gültig ab Entscheidung). Je nach Ausgang könnte dies zu einer deutlichen Reduzierung oder Umgestaltung der Begünstigungen für Betriebsvermögen führen.
  • Weitere Verfahren betreffen u. a. die Frage, ob bei der Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer geschlechterdifferenzierende Sterbetafeln zulässig sind (Art. 3 GG — Gleichbehandlungsgebot). Änderungen hier würden eher Detailanpassungen bei der Bewertung bestimmter Vermögensarten bedeuten, nicht die komplette Systemfrage der Steuer.

Diskussion um Freibeträge und System

  • Neben den Karlsruher Verfahren gibt es ein Normenkontrollverfahren zu der Frage, ob die heutigen Erbschaftsteuer-Regeln (einschließlich der Höhe der Freibeträge) insgesamt noch verfassungsgemäß sind; kritisiert wird insbesondere, dass die Freibeträge seit 2009 nicht an Preisentwicklung und Immobilienwerte angepasst wurden. Politische Vorschläge reichen von einer deutlichen Erhöhung der Freibeträge bis hin zu einer stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausgerichteten, tendenziell strengeren Besteuerung großer Vermögen.
  • Parallel diskutiert die Politik eine Reform, die Vergünstigungen für Unternehmensvermögen einschränken und bestimmte Gestaltungen (z. B. sehr große Immobilienportfolios) stärker erfassen soll; konkrete Gesetzesbeschlüsse liegen aber noch nicht vor, sondern nur Entwürfe und Anträge.

Timing von Schenkungen

  • Solange es keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und kein verabschiedetes Reformgesetz gibt, gelten die aktuellen Begünstigungen und Freibeträge fort; die Finanzverwaltung setzt Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide regelmäßig nur „vorläufig" hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit fest, sodass bei späteren Urteilen Anpassungen möglich sind. Wer heute überträgt, sichert sich zunächst die geltenden Verschonungsregeln, trägt aber das Risiko, dass Karlsruhe sie nachträglich als zu großzügig einstuft und der Gesetzgeber sie künftig verschärft (eine echte Rückwirkung wäre allerdings verfassungsrechtlich nur eingeschränkt möglich).
  • Umgekehrt besteht das — eher politisch als verfassungsrechtlich motivierte — Szenario, dass Freibeträge für Privatvermögen perspektivisch erhöht werden könnten, was spätere Übertragungen attraktiver machen würde; derzeit ist aber offen, ob und wann sich dafür eine Mehrheit findet.

Praktisches Vorgehen

  • Für größere Unternehmens- oder Immobilienvermögen mit Inanspruchnahme der Betriebsvermögensverschonung sprechen derzeit gute Gründe dafür, die Nachfolgeplanung kurzfristig zu überprüfen und eine etwaige vorweggenommene Erbfolge rechtzeitig zu strukturieren, falls die aktuellen Privilegien wichtig sind.
  • Ob Schenkungen „noch jetzt" erfolgen sollten, hängt stark von der individuellen Situation (Vermögensstruktur, familiäre Ziele, Liquidität, Unternehmensplanung) ab; ohne konkrete Zahlen ist keine verantwortbare Empfehlung möglich. Eine individuelle steuerliche und rechtliche Beratung ist daher unbedingt sinnvoll.

Gerne prüfen wir mit Ihnen Ihre Nachfolge- und Schenkungsplanung und ordnen die anhängigen Verfahren für Ihre konkrete Situation ein — sprechen Sie uns an.

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