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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2014

Die Bundesregierung geht, laut dem Bundesministerium für Gesundheit vom 05. Dezember 2013 davon aus, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2014 bei 0% liegen wird. Das liegt daran, dass die Ausgaben der Krankenkassen durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond im Schnitt vollständig gedeckt werden.

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steffen_partner-zusatzbeitrag-krankenkassenDie Bundesregierung geht davon aus, dass die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen i.H.v. ca. 199,6 Mrd. EUR im Jahr 2014 durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Schnitt vollständig gedeckt werden. Somit wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag (= Grundlage für den steuerfinanzierten Sozialausgleich) bei Null liegen  Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 05.12.2013

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2014?

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2014 liegt bei null Euro. Grund ist, dass die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von rund 199,6 Mrd. EUR im Schnitt vollständig durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden.

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  • Welche Bedeutung hat der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient als Grundlage für den steuerfinanzierten Sozialausgleich. Er wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben und richtet sich nach der Differenz zwischen den voraussichtlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen und den Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds.

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  • Wie hoch sind die voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für 2014?

    Die Bundesregierung rechnet im Jahr 2014 mit voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von etwa 199,6 Mrd. EUR. Diese Ausgaben sollen im Durchschnitt vollständig durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden.

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  • Wer legt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen fest?

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben. Die Festlegung erfolgt jährlich auf Basis der prognostizierten Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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