Die Reform des Alterseinküftegesetzes erfolgte 2005. In 2011 wurden die Finanzämter zum Schrecken vieler Rentner richtig aktiv. Anlass genug, für”Die Zeit” im November 2011 einen Artikel über die”Verdächtigen Rentner” zu schreiben. Hierzu wurde auch unsere Steuerberaterin und Partnerin Anke Büker gefragt und wird in dem Artikel u.a. wie folgt zitiert: »Viele Rentner befinden sich bis heute in dem Irrglauben, dass nur eine Steuererklärung abzugeben ist, wenn das Finanzamt dazu auffordert.« Wenn Sie sich auch als verdächtiger Rentner fühlen, können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden. Wir sorgen für Sie für Klarheit. Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie den Artikel hier herunterladen oder auf der Internet-Seite der Wochenzeitung”Die Zeit” lesen. [wpfilebase tag=file id=12 /]
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Müssen Rentner auch ohne Aufforderung des Finanzamts eine Steuererklärung abgeben?
Ja, Rentner sind grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass eine Erklärung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Finanzamt notwendig ist. Die Pflicht entsteht eigenständig aus dem Steuerrecht.
Was hat sich durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 für Rentner geändert?
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde 2005 die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt. Renten werden seither schrittweise stärker besteuert, während Altersvorsorgebeiträge in der Ansparphase zunehmend steuerlich entlastet werden. Dadurch sind viele Rentner steuerpflichtig geworden, die zuvor keine Erklärung abgeben mussten.
Warum sind Finanzämter seit 2011 verstärkt bei Rentnern aktiv geworden?
Seit 2011 gleichen die Finanzämter Rentendaten systematisch mit den Meldungen der Rentenversicherungsträger ab. Dadurch werden Rentner identifiziert, die keine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl sie steuerpflichtig sind. In vielen Fällen folgten Aufforderungen zur Nacherklärung, teilweise auch für zurückliegende Jahre.
Welche Folgen drohen Rentnern, die ihre Steuererklärung versäumt haben?
Wer als Rentner trotz Steuerpflicht keine Erklärung abgegeben hat, muss mit Nachforderungen für mehrere Jahre rechnen. Zusätzlich können Verspätungszuschläge und Zinsen anfallen. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.