
53 Tage harte Arbeit- dafür Rekordsumme von 25,6 Millionen Euro für WM- Titelgewinn… und wie sieht es mit den Steuern aus? 2014: Der DFB (= Deutscher Fußball-Bund) kassiert umgerechnet ca. 25,6 Mio. € von dem Weltverband FIFA (= Fédération Internationale de Football Association) für den WM-Titel: Rekordsumme! Die Spieler bekommen davon jeder ca. T€ 300 vom DFB: Ein schönes Urlaubsgeld, oder? Zum Vergleich
- 1954: Erster deutscher WM-Titel in der Schweiz; das „Wunder von Bern“. Jeder deutsche Spieler erhält ein Taschengeld in Höhe von 2.500 Deutsche Mark, einen Fernseher, einen Lederkoffer und einen Motorroller.
- 1974: Zweiter deutscher WM-Titel in Deutschland. Jeder deutsche Spieler erhält 70.000 Deutsche Mark und einen VW-Käfer.
- 1990: Dritter deutscher WM-Titel in Italien: Jeder deutsche Spieler erhält 125.000 Deutsche Mark.
Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung von Profisportlern aus? Fußballspieler gehören zu den sogenannten „Mannschaftssportlern“ und sind steuerlich den Arbeitnehmern zuzurechnen; sie sind also Arbeitnehmer ihres Vereins und erzielen im Grundsatz Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Damit unterliegen die laufenden Einkünfte dem ganz normalen Lohnsteuerabzug („Lohnsteuerkarte“). Das Preisgeld für den WM-Titel, den die Spieler vom DFB erhalten, dürfte unseres Erachtens demnach wie „Arbeitslohn von dritter Seite“ zu behandeln sein und würde damit auch dem Lohnsteuerabzug unterliegen (= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), weil die Zuwendungen, die der Verband hierfür an die Spieler leistet, zum Arbeitslohn zählt, der im Rahmen des mit dem Verein bestehenden Arbeitsverhältnisses zufließt. Zum Arbeitsvertrag gehört oft aber auch die Vermarktung der Persönlichkeitsrechte eines Spielers. Nationalspieler werden regelmäßig dem Verband „ausgeliehen“. Wozu rechnen bei Nationalspielern dann eigentlich die Einnahmen, die sie aus Vermarktung (= also zum Beispiel das Tragen von Werbetrikots, etc. ) beim Verband und der Nationalmannschaft erhalten? Der BFH hat (BFH vom 22.02.2012, X R 14/10) hierzu entschieden, dass die Einkünfte eines Nationalspielers aus Werbeleistungen aufgrund von mit dem Verband abgeschlossenen Verträgen den gewerblichen Einkünften zuzurechnen sind. Der Spieler erzielt also daraus Einkünfte als Unternehmer (=selbständig), mit der Begründung, dass es ihm freisteht, die Werbevereinbarung z.B. mit dem Fußballbund abzuschließen, weil die nach dem DFB-Musterarbeitsvertrag für Spieler der Fußball-Bundesliga geltende arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Spielen der Nationalmannschaft nicht die Teilnahme an Werbeleistungen umfasst. Anders sind die Einkünfte aus Werbeleistungen des eigenen Vereins zu behandeln. Diese zählen, weil der Fußballer weisungsgebunden in die Strukturen des eigenen Vereins eingegliedert ist, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses. Besonderes Thema bei Fußballspielern ist zumeist der Bereich der Werbungskosten, die in der Regel bei diesen sehr umfangreich sind. Dabei sind so einige Themen besonders zu beachten, wie z.B.: doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Fortbildungskosten, Reisekosten, Aufwendungen für Sprachkurse, Bewerbungskosten, usw. . Besonderheiten bei ausländischen Profispielern Eine grundsätzliche Frage ist bei ausländischen Spielern, die in Deutschland tätig sind, regelmäßig vorab zu klären: Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht zu? Daher muss immer zuerst geprüft werden, welcher Staat welches Besteuerungsrecht hat. Mit vielen Ländern hat Deutschland ein sogenanntes „Doppelbesteuerungsabkommen“ vereinbart, in dem die Besteuerung geregelt ist, damit die Einkünfte nicht doppelt besteuert werden müssen. Viele Länder haben zum Beispiel vereinbart, dass die Einkünfte vom Staat besteuert werden, an dem die Fußballer tätig werden: „Ort der Tätigkeit“ also i.d.R. maßgebend. Fazit zur Besteuerung der Nationalspieler Obwohl die Spieler vermeintlich nur „ganz normale Einkünfte“ als Arbeitnehmer erzielen, können sie daneben zum Unternehmer werden. Im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärungen der Profis kann sich durch Ausnutzung aller gesetzlich vorgegeben Möglichkeiten oftmals eine Menge Arbeit ergeben, da jeder einzelne Kostenbereich individuell zu prüfen ist und im Rahmen der Steuererklärung genutzt werden sollte.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Welche Einkunftsart erzielen Profifußballer aus ihrer Vereinstätigkeit?
Profifußballer in Mannschaftssportarten gelten steuerlich als Arbeitnehmer ihres Vereins. Ihre laufenden Bezüge sind daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen dem normalen Lohnsteuerabzug. Auch Werbeeinnahmen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem eigenen Verein erzielt werden, zählen aufgrund der Weisungsgebundenheit zum Arbeitslohn.
Wie ist eine WM-Prämie des DFB an Nationalspieler steuerlich einzuordnen?
Die vom DFB an die Spieler gezahlte WM-Prämie ist nach herrschender Auffassung als Arbeitslohn von dritter Seite zu behandeln. Sie zählt damit zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug, da die Zuwendung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Verein zufließt.
Wie werden Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem DFB besteuert?
Nach dem BFH-Urteil vom 22.02.2012 (X R 14/10) zählen Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem Verband zu den gewerblichen Einkünften. Der Spieler erzielt diese Einnahmen also selbständig als Unternehmer, weil die arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Länderspielen keine Pflicht zur Teilnahme an Werbeleistungen umfasst.
Welche Werbungskosten sind bei Profifußballern besonders relevant?
Bei Profifußballern sind insbesondere doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Fortbildungskosten, Sprachkurse und Bewerbungskosten zu prüfen. Diese Aufwendungen fallen häufig in erheblichem Umfang an und sollten im Rahmen der Einkommensteuererklärung individuell ermittelt und geltend gemacht werden.
Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht bei ausländischen Profisportlern in Deutschland zu?
Bei ausländischen Profis ist zunächst anhand des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zu prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. In vielen Abkommen ist geregelt, dass die Einkünfte am Ort der Tätigkeit besteuert werden, sodass bei einem Einsatz in Deutschland regelmäßig Deutschland das Besteuerungsrecht hat.