Im Rahmen des Projektaufrufes der Landesregierung NRW soll die ökonomische Resilienz im Einzelhandel gestärkt werden.
Ziel der Landesregierung ist es, dass der stationäre Einzelhandel durch innovative und digitale Maßnahmen unterstützt werden soll.
Mit einer Förderung von 90% und einem Höchstbetrag von Euro 12.000 stehen Mittel für den Unternehmer, für das Unternehmen, bereit um (Beratungs-) Dienstleistungen für den Fall des erstmaligen Einsatzes oder des Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben zu fördern.
Den Antrag auf Gewährung einer möglichen Zuwendung und weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite:
https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020
Beachten Sie bitte, dass die Einreichefrist am 15.9.2020 endet.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wer wird durch das NRW-Sonderprogramm zur Digitalisierung im Einzelhandel gefördert?
Gefördert werden stationäre Einzelhandelsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Ziel des Projektaufrufs der Landesregierung NRW ist es, die ökonomische Resilienz im Einzelhandel zu stärken und den stationären Handel durch innovative und digitale Maßnahmen zu unterstützen.
Wie hoch ist die Förderung im NRW-Programm für digitalen Einzelhandel?
Die Förderquote beträgt 90 % der förderfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschuss ist auf 12.000 Euro begrenzt.
Welche Ausgaben sind im Sonderprogramm Digitaler Einzelhandel NRW förderfähig?
Förderfähig sind Beratungsdienstleistungen für den erstmaligen Einsatz oder den Ausbau digitaler Technologien im Einzelhandel. Daneben können auch projektbezogene Sachausgaben bezuschusst werden.
Bis wann konnten Anträge im NRW-Sonderprogramm Digitaler Einzelhandel 2020 gestellt werden?
Die Einreichefrist für Anträge endete am 15. September 2020. Anträge konnten beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.